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Mediatisierung ArtikelDieser Artikel beschäftigt sich mit der Mediatisierung in dem Rahmen der Geschichtsschreibung. Für andere Bedeutungen siehe Mediatisierung (Begriffsklärung)
Mediatisierung ("Mittelbarmachung") genannt in dem Zusammenhang des Heiligen Römischen Reiches die Aufhebung der immediaten Stellung (Reichsunmittelbarkeit) eines weltlichen Reichsstandes und dessen territoriales Aufgehen in einem anderen Reichsstand.
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss (1803) setzte neben der Säkularisation geistlicher Hoheits- und Eigentumsrechte zugleich die Mediatisierung reichsunmittelbarer Stände ein. Die Bundesakte von 1815 übernahm entsprechende Regelungen der Rheinbundakte und überließ den mediatisierten Fürsten als "Standesherren" einige Sonderrechte (u. a. die niedere Gerichtsbarkeit). Dies blieb so bis zur Revolution von 1848/49 und zu dem Teil darüber hinaus. Die mediatisierten Fürsten waren den regierenden Häusern in dem Rang gleichgestellt (siehe Ebenbürtigkeit).
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